Wechsel in die PKV

Die private Krankenversicherung bietet ein weitaus attraktiveres und umfangreicheres Leistungsangebot als die gesetzliche Krankenversicherung. Ein Wechsel in die PKV ist jedoch nicht immer möglich. Welche Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV notwendig sind und was Sie beachten müssen, wenn Sie bereits privat versichert sind und einen Anbieterwechsel vornehmen möchten, erfahren Sie hier.

Wechsel in die PKV – verschiedene Regelungen

Je nachdem, ob bislang die Krankenversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung oder bereits über eine private Krankenversicherung bestand, gibt es unterschiedliche Regelungen und Fristen für einen Wechsel in die PKV. Grundsätzlich ist für gesetzlich Versicherte jederzeit ein Wechsel in die PKV möglich, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Privat Versicherte müssen hingegen bei einem Anbieterwechsel Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten der bisherigen Versicherung beachten.

Wechsel in die PKV – Voraussetzungen für Angestellte

GKV Versicherte können jederzeit einen Wechsel in die PKV vornehmen, sofern sie von der gesetzlichen Krankenkasse als „freiwillig versichert“ eingestuft sind. In der GKV wird zwischen einer Pflicht-Mitgliedschaft und einer freiwilligen Mitgliedschaft unterschieden. Die Art der Mitgliedschaft hängt ausschließlich von der Einkommenshöhe ab. Derzeit liegt die notwendige Einkommensgrenze, um als „freiwillig versichert“ eingestuft zu werden bei 50.850 Euro. Die GKV ist dazu verpflichtet, den Versicherungsstatus zu überprüfen. Besteht der Status „freiwillig versichert“ kann ein Wechsel in die PKV jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten bei der GKV erfolgen.

Wechsel in die PKV – für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler haben jederzeit und unabhängig von der Einkommenshöhe die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Bei einer bisherigen Versicherung über die GKV beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Im Falle einer Beitragserhöhung gibt es ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen für den Wechsel in die PKV.

Anbieterwechsel

Beim Anbieterwechsel müssen die Kündigungsfristen des bestehen Vertrages sowie die Einhaltung möglicher Mindestlaufzeiten beachtet werden. Diese können bei jedem Anbieter unterschiedlich sein. Im Fall einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht, sofern die Mindestlaufzeit des Vertrages erfüllt ist.

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